Bausparen: Modernisierung zu festen Zinsen | Hock & Seus
von Robert Seus
Bausparen: Modernisierung und Renovierung mit dem Bausparvertrag zu festen Zinsen sichern
Zum 1. Januar 2027 wird die staatlich geförderte Altersvorsorge neu geordnet. Aus Wohn-Riester wird die Eigenheimrente. Die Förderung richtet sich künftig nach Ihren tatsächlich eingezahlten Beiträgen und kann bis zu 540 Euro pro Jahr betragen. Sie gilt weiterhin für selbst genutztes Wohneigentum, auch für Umbau, barrierefreie Anpassungen und energetische Sanierungen.
Bausparkassen wie Schwäbisch Hall, Wüstenrot oder die LBS richten ihr Angebot darauf aus und passen ihre Tarife an. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz, für neue Verträge gelten ab dem Jahreswechsel andere Regeln. Als Finanz- und Versicherungsmakler aus Aschaffenburg zeigen wir Ihnen, warum jetzt ein guter Zeitpunkt ist, das Thema Bausparen für Ihre Wohnimmobilie neu zu bewerten.
Zinsen und Wirtschaftslage: Modernisieren wird teurer, abwarten auch
Die Zinswende ist da. Die EZB hat im Juni und im September 2026 ihre Leitzinsen angehoben. Seit dem 16. September liegt der Einlagensatz bei 2,50 %, der Hauptrefinanzierungssatz bei 2,65 %. Die nächste Entscheidung steht am 29. Oktober an. Der Grund ist die Inflation. In Deutschland lag sie im September 2026 bei 3,3 %, dem höchsten Stand seit Ende 2023.
Haupttreiber sind die Energiepreise infolge des Iran-Kriegs: Energie war im September 14,9 % teurer als im Vorjahr, leichtes Heizöl sogar rund 75 %. Die Konjunktur erholt sich dagegen nur moderat. Für 2026 erwarten Institute ein Wachstum von etwa 0,9 % (EZB) bis 1,3 % (IMK).
Für Hauseigentümer ist das eine doppelte Belastung. Hohe Energiekosten machen energetische Modernisierungen, etwa neue Heizung, Dämmung oder Fenster, attraktiver. Gleichzeitig steigen die Zinsen für Immobiliendarlehen. Seit Juli 2026 ziehen sie spürbar an und lagen Anfang Oktober bei rund 4,2 bis 4,7 % effektiv, je nach Zinsbindung. Für den Rest des Jahres rechnen Experten mit stabilen bis leicht steigenden Zinsen.
Wer in den kommenden Jahren sanieren, renovieren oder umbauen möchte, sollte sich fragen, wie er sich gegen weiter steigende Zinsen absichert.
Der Vorsorgebausparvertrag: Der Darlehenszins steht heute schon fest
An dieser Stelle spielt der Vorsorgebausparvertrag seine Stärke aus. Sie legen schon heute fest, zu welchem Zins Sie später ein Darlehen für Ihr Vorhaben erhalten.
Bei Anbietern wie Schwäbisch Hall, Wüstenrot oder der LBS wird der Darlehenszins vertraglich garantiert, unabhängig davon, wie sich die Zinsen bis zur Zuteilung entwickeln. In aktuellen Tarifen liegt dieser Festzins teils unter 2 %, deutlich unter dem heutigen Marktniveau. Das Darlehen können Sie für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen: für Modernisierung, Renovierung, energetische Sanierung oder eine Anschlussfinanzierung. Ein Teil der Anbieter vergibt Bauspardarlehen bis zu einer bestimmten Höhe sogar ohne Grundbucheintrag, im Rahmen eines Blanko-Darlehens, bei einzelnen Tarifen gibt es zusätzliche Boni für energetische Maßnahmen. Hinzu kommt die staatliche Förderung über die Eigenheimrente.
Fazit: Bestand prüfen, Zinsvorteil sichern
Wer bereits einen Wohn-Riester-Vertrag besitzt, kann ab 2027 in die neue Förderung wechseln. Dieser Schritt ist allerdings unwiderruflich und sollte gut abgewogen werden. Für alle anderen gilt: Ein Vorsorgebausparvertrag kann ein sinnvoller Baustein sein, um sich niedrige Darlehenszinsen für spätere Modernisierungen langfristig zu sichern.
Als Finanz- und Versicherungsmakler aus Aschaffenburg prüfen wir Ihre bestehenden Verträge und Ihre Pläne individuell und objektiv, bevor sich zum Jahreswechsel die Rahmenbedingungen ändern. Denken Sie bei einer Modernisierung auch an die Absicherung: Nach größeren Umbauten sollten Sie die Versicherungssumme Ihrer Wohngebäudeversicherung überprüfen.
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Hinweis: Stand 20.10.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
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