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Erben und Vererben Wie eine Sterbegeldversicherung die Erbschaftsteuer abfedern kann

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Erben ist nicht immer nur eine gute Nachricht, denn auch der Staat hält gerne die Hand auf.
Allein im Jahr 2024 flossen durch die Erbschaftsteuer über 8,5 Milliarden Euro in die Kassen der Bundesländer.
Als Versicherungsmakler in Aschaffenburg beschäftigen wir uns regelmäßig mit Fragen rund um die finanzielle Absicherung im Erbfall.
Auch wenn wir keine Steuerberatung anbieten, lässt sich mit der richtigen Versicherungslösung einiges gestalten, um eine drohende Steuerlast für die Erben abzufedern.
Ein bewährtes Instrument dafür ist die Sterbegeldversicherung.

Ein Beispiel aus der Praxis

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Bruder vererbt seiner Schwester ein selbst renoviertes Haus im Wert von 300.000 Euro.
Da beide Elternteile bereits verstorben sind und keine Kinder oder Ehepartner als Erben erster Ordnung vorhanden sind, erbt die Schwester als nächste Angehörige, fällt dabei jedoch in die ungünstigere Steuerklasse II.
Nach § 15 und § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetzes (ErbStG) sieht die Rechnung dann so aus:

🔹Erbe: 300.000 Euro

🔹Freibetrag für Geschwister nach § 16 ErbStG: 20.000 Euro

🔹Erbschaftsteuerpflichtiger Betrag: 280.000 Euro

🔹Steuersatz in Klasse II bis 300.000 Euro: 20 %

= Erbschaftsteuer: 56.000 Euro

Eine Summe, die viele Erben nicht einfach so zur Verfügung haben, mit der Folge, dass im Zweifel sogar der Verkauf der geerbten Immobilie droht, nur um die Steuerschuld begleichen zu können.

Die Lösung: Über-Kreuz-Versicherung mit Sterbegeld

Genau für solche Fälle gibt es die sogenannte Über-Kreuz-Versicherung.
Dabei schließt nicht die später erbende Person eine Versicherung auf das eigene Leben ab, sondern umgekehrt: Die Erbin wird Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin, während die später vererbende Person lediglich als versicherte Person im Vertrag steht.
Als Versicherungssumme wird die voraussichtliche Steuerlast angesetzt, im genannten Beispiel also mindestens 56.000 Euro.
Im Todesfall wird die Leistung dann komplett steuerfrei an die Erbin ausgezahlt und steht ihr zur Begleichung der Erbschaftsteuer zur Verfügung.
Besonders praktisch: Anders als bei der Risikolebensversicherung verzichten viele Anbieter bei der Sterbegeldversicherung auf Gesundheitsfragen, wodurch sich dieser Weg auch bei bereits bestehenden Erkrankungen der versicherten Person eignet.
Dafür wird im Vertrag üblicherweise eine Wartezeit vereinbart.

Wichtige Unterschiede zwischen den Anbietern

Wer sich für diese Lösung interessiert, sollte einige Besonderheiten der einzelnen Versicherer im Blick behalten.
Bei Versterben der versicherten Person während der Wartezeit erhalten die Erben in der Regel die eingezahlten Beiträge zurück, allerdings mit Abweichungen: Die DELA zahlt beispielsweise nur 80 % der eingezahlten Prämie aus, während die LV 1871 pauschal 100 Euro von den Beiträgen abzieht.
Bei unfallbedingtem Tod entfällt die Wartezeit üblicherweise ohnehin.
Auch beim Eintrittsalter gibt es deutliche Unterschiede: Während die DELA bereits ab 18 Jahren versichert, verlangen andere Anbieter ein Mindestalter von 35 bis 40 Jahren.
Beim Höchsteintrittsalter reicht die Spanne von 70 Jahren bei lebenslanger Beitragszahlung (Allianz) bis zu 95 Jahren (LV 1871).
Wichtig zu wissen: Bei der LV 1871 muss die versicherte Person zugleich Versicherungsnehmer sein, die klassische Über-Kreuz-Konstruktion ist dort also nicht möglich.
Da die maximale Versicherungssumme je nach Anbieter zwischen 20.000 und 25.000 Euro liegt, lässt sich bei höherem Absicherungsbedarf auch eine Kombination mehrerer Verträge sinnvoll gestalten.

Fazit

Die Erbschaftsteuer kann Erben schnell vor unerwartete finanzielle Herausforderungen stellen, besonders dann, wenn kein liquides Vermögen, sondern etwa eine Immobilie vererbt wird.
Mit einer über Kreuz abgeschlossenen Sterbegeldversicherung lässt sich diese Steuerlast frühzeitig und ohne Gesundheitsprüfung absichern.
Da sich die Konditionen der Anbieter in Details wie Wartezeit, Eintrittsalter und Höchstsumme erheblich unterscheiden, lohnt sich ein genauer Vergleich.
Als Ihr Versicherungsmakler in Aschaffenburg unterstützen wir Sie dabei, die passende Lösung für die individuelle Erbsituation zu finden.

👉Buchen Sie hier einen Termin, um über eine Über-Kreuz-Versicherung zu sprechen!

 

Für die Erstellung und Verbesserung von Bildern wurde KI verwendet.

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