Muss ich die Gehwege bei starkem Schneefall räumen und streuen?
von Tim Ruppert
In Aschaffenburg und vielen Teilen von Deutschland herrscht aktuell ein Ausnahmezustand: Wintereinbruch, Schneefall und Glätte – was Eigentümer jetzt wissen müssen!
Die aktuelle Wetterlage in Deutschland ist geprägt von starkem Schneefall, Frost und erheblicher Glätte auf Straßen und Gehwegen. Meteorologen melden verbreitet winterliche Bedingungen mit teils kräftigen Schneefällen und glatten Flächen – auch in Bayern und der Region um Aschaffenburg wird mit Schnee und Glätte gerechnet. Besonders in Unterfranken ist deshalb erhöhte Vorsicht im Straßen- und Fußgängerverkehr geboten, da sich überfrierende Nässe und Schneedecken auf Gehwegen bilden können.
In dieser Situation wird vielen Hauseigentümern bewusst, wie wichtig der Winterdienst auf privaten und öffentlichen Gehwegen ist – nicht nur aus Sicht der Sicherheit, sondern auch im Hinblick auf mögliche rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen. Dieser Artikel informiert Sie als Versicherungsmakler aus Aschaffenburg darüber, was gesetzlich gilt, was Sie beachten sollten und wie Sie Risikofallen im Winter vermeiden.
1. Gesetzliche Winterdienstpflicht in Aschaffenburg: Das müssen Eigentümer wissen
In Aschaffenburg sind die Pflichten rund um Schnee- und Eisbeseitigung klar geregelt. Nach der kommunalen Winterdienstregelung der Stadt sind die Grundstücksanlieger verpflichtet, den öffentlichen Gehweg vor ihrem Grundstück begehbar zu halten:
🔹An werktags ab 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr bis jeweils 20:00 Uhr müssen Schnee und Eis von Gehwegen entfernt oder bei Glätte abgestumpft werden.
🔹Streugut wie Sand oder andere abstumpfende Mittel sind zu verwenden. Reines Streusalz ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahmen bestehen an besonderen Gefahrenpunkten).
🔹Gehwege müssen so geräumt werden, dass sie sicher begehbar sind und Passanten keine vermeidbaren Gefahren ausgesetzt werden.
🔹Ein eigener Nachtdienst ist nicht vorgesehen – die Pflicht gilt im Tagesverlauf.
Tipp: Diese Regelungen sind in der städtischen Winterdienstsatzung festgelegt und gelten für alle Anlieger, deren Grundstück an einen öffentlichen Gehweg grenzt.
2. Warum diese Pflicht so wichtig ist: Unfallrisiken im Winter
Die aktuelle Wetterlage zeigt, wie schnell sich gefährliche Situationen entwickeln können. In ganz Deutschland herrschen winterliche Bedingungen mit Glätte, Schneefall und Frost, die zu rutschigen Gehwegen und Straßen führen.
Unfälle auf vereisten Gehwegen sind keine Seltenheit – ausgerutscht Passanten können sich schwer verletzen, was nicht nur gesundheitliche, sondern auch rechtliche Folgen haben kann. Denn:
🔹Verstöße gegen die Winterdienstpflicht können sowohl ordnungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Bußgelder) als auch zivilrechtliche Haftungsrisiken nach sich ziehen, wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt.
🔹Die Verkehrssicherheitspflicht als Eigentümer kann nicht vollständig auf andere Personen übertragen werden, auch wenn Sie z. B. Mieter mit der Räumung beauftragen. Ein Blick in den Mietvertrag bzw. eine klare vertragliche Regelung ist hier entscheidend.
3. Was müssen Hauseigentümer in Aschaffenburg praktisch tun?
Gerade in Wochen mit anhaltendem Schneefall und Frost – wie es derzeit der Fall ist – sollten sich Eigentümer gut vorbereiten und den Winterdienst ernst nehmen. Die nachfolgende Liste bietet eine praktische Hilfestellung für die Durchführung:
✔️ Pflichtaufgaben auf einen Blick
1. Schnee schaufeln und Gehwege freihalten
🔹Den gesamten öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück räumen.
🔹Schnee nicht auf die Straßen, sondern auf dem eigenen Grundstück ablagern.
2. Ausreichend abstumpfende Streumittel bereitstellen
🔹Sand oder Splitt griffbereit haben.
🔹Bei Glätte frühzeitig streuen, nicht erst bei ersten Ausrutschern.
3. Gehwegbreite einhalten
🔹Mindestens 1 Meter Gehwegbreite freihalten, damit Fußgänger sicher passieren können.
4. Zeitfenster beachten
🔹Arbeit zeitig morgens beginnen (werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8:00 Uhr).
🔹Bei erneutem Schneefall während des Tages ggf. mehrfach räumen und streuen.
5. Besondere Gefahrenpunkte im Blick behalten
🔹Treppen, steile Abschnitte oder uneinsehbare Stellen besonders sorgfältig bearbeiten.
4. Winterdienst in umliegenden Gemeinden: Vergleich
Auch in den umliegenden Gemeinden des Landkreises Aschaffenburg gelten ähnliche Grundsätze: Die Winterdienstpflicht wird meist per Kommunalsatzung den Anliegern übertragen und betrifft ebenfalls Schnee- und Eisräumung sowie Glättebeseitigung.
Die konkreten Zeiten, Mindestbreiten und zulässigen Streumittel können allerdings von Gemeinde zu Gemeinde leicht variieren.
Daher empfehlen wir:
🔹Die jeweilige Winterdienst- oder Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde zu prüfen.
🔹Sich bei Unsicherheiten direkt bei der Gemeindeverwaltung zu informieren.
5. Versicherungen: Schutz für Hauseigentümer im Schadensfall
Wenn trotz größter Sorgfalt doch ein Unfall auf dem Gehweg passiert, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet und welche Versicherungen greifen?
Als Versicherungsmakler weisen Sie Ihre Leser darauf hin, dass manche Risiken über bestehende Policen abgedeckt sein können – je nach Umfang und Vertragsgestaltung:
📌 Privathaftpflichtversicherung
🔹Viele Privathaftpflichtversicherungen bieten Schutz, wenn Personen auf dem geräumten bzw. ordnungsgemäß betreuten Gehweg ausrutschen und Schaden entsteht – vorausgesetzt, der Versicherte hat seine Räum- und Streupflichten erfüllt oder sich nicht grob fahrlässig verhalten.
🏠 Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
🔹Für Eigentümer, die vermieten oder Gebäude besitzen, kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung weitergehenden Schutz bieten – etwa für Fälle, in denen bei widrigen Wetterbedingungen Personen zu Schaden kommen.
🔹Diese Police deckt typischerweise Haftungsrisiken ab, die über die private Nutzung hinausgehen, z. B. wenn Mieter oder Besucher betroffen sind.
Wichtiger Hinweis: Deckung und Bedingungen hängen vom konkreten Tarif ab. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und im Zweifel gemeinsam mit Ihrem Makler mögliche Lücken oder Ergänzungen abzustimmen.
Fazit: Verantwortung übernehmen, Sicherheit schaffen
Die derzeitige Wetterlage mit Schnee, Frost und Glätte in Deutschland und auch in Bayern zeigt deutlich, wie wichtig eine verlässliche Winterdienstorganisation ist.
Für Hauseigentümer in Aschaffenburg gilt:
🔹Gehwege müssen geräumt und abgestumpft werden – gesetzlich vorgeschrieben durch die kommunale Satzung.
🔹Unfälle durch Glätte können teuer werden, wenn Pflichten nicht erfüllt werden.
🔹Versicherungsschutz – über Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – kann im Schadensfall unterstützen, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gerade in der aktuellen Wetterlage lohnt es sich, gut vorbereitet zu sein, klare Verantwortlichkeiten zu regeln und im Zweifel mit professioneller Unterstützung durch einen Versicherungsmakler die richtige Absicherung zu gewährleisten.
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