Neuwert und Zeitwert in der Versicherung – Was Sie als Versicherungsnehmer wissen sollten
von Tim Ruppert

Neuwert und Zeitwert in der Versicherung – Was Sie als Versicherungsnehmer wissen sollten
Als erfahrene Versicherungsmakler aus Aschaffenburg klären wir regelmäßig unsere Kunden über zentrale Begriffe aus der Versicherungswelt auf. Zwei dieser Begriffe sind Neuwert und Zeitwert – entscheidend, wenn es im Schadenfall um die Höhe der Entschädigung geht. In diesem Beitrag erklären wir die Unterschiede, geben Beispiele aus verschiedenen Versicherungssparten und zeigen auf, worauf Sie achten sollten.
Was bedeutet Neuwert?
Der Neuwert beschreibt den Betrag, den man aufwenden muss, um eine gleichartige neue Sache in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder herzustellen.
Wichtig: Wenn sich ein Produkt über die Jahre stark vergünstigt hat – etwa Elektrogeräte wie Mikrowellen oder Cerankochfelder – kann die Entschädigung trotz Neuwertregelung unter dem damaligen Kaufpreis liegen.
Was versteht man unter dem Zeitwert?
Der Zeitwert berücksichtigt das Alter, die Abnutzung sowie den Zustand des versicherten Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens. Hier wird also ein Wert abzüglich der Wertminderung durch Gebrauch und Alter angesetzt. Der Zeitwert ist meist niedriger als der Neuwert – besonders bei schnell veraltender Technik.
Sonderfälle: Marktwert und technischer Fortschritt
🔹Marktwert: In bestimmten Fällen – etwa bei Oldtimern, Schallplatten oder Sammlerstücken – kann der Marktwert höher sein als Neuwert oder Zeitwert. In solchen Fällen kann dieser Marktwert als Grundlage für die Entschädigung herangezogen werden.
🔹Technischer Fortschritt: Wird ein beschädigter Gegenstand durch ein technologisch überlegenes Neugerät ersetzt (z. B. bei Smartphones), kann es zu einem Abzug wegen „Wertverbesserung“ kommen – selbst bei Neuwertentschädigung.
Neuwert oder Zeitwert – Wie regeln es die verschiedenen Versicherungen?
Haftpflichtversicherungen (Privat, Tierhalter, Haus- und Grundbesitzer)
In der privaten Haftpflichtversicherung wird in der Regel nur der Zeitwert einer beschädigten Sache ersetzt. Gerade bei Elektronik oder Kleidung kann dies zu spürbaren Differenzen führen. Einige Versicherer bieten optional eine Neuwertentschädigung – jedoch oft mit einer Höchstgrenze. Als unabhängige Versicherungsmakler in Aschaffenburg beraten wir Sie gerne, ob sich solch ein Tarif für Sie lohnt.
Hausratversicherung – Neuwert ist Standard
Die Hausratversicherung ist eine klassische Neuwertversicherung. Das bedeutet: Im Schadenfall – etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl – wird der Betrag ersetzt, den Sie benötigen, um Ihre Gegenstände in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Wohngebäudeversicherung – Gleitender Neuwert zählt
Die meisten Wohngebäudeversicherungen arbeiten mit dem gleitenden Neuwert. Dieser orientiert sich am ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes und wird regelmäßig an die Baukostenentwicklung angepasst. Achtung: Ein Anspruch auf Neuwertentschädigung besteht nur dann, wenn das Haus in gleicher Art und Güte wieder aufgebaut wird – sonst greift lediglich die Zeitwertentschädigung.
Kfz-Versicherung – Zeitwert mit Ausnahmen
Bei der Kfz-Haftpflicht wird in der Regel der Zeitwert ersetzt. In der Kasko-Versicherung kann bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter (z. B. 18 Monate) der Neuwert entschädigt werden – auch wenn das Auto gebraucht ist. Viele Versicherer verzichten zudem auf den sogenannten „Alt-für-Neu“-Abzug, wenn Neuteile eingebaut werden müssen – ein klarer Vorteil für den Versicherten.
Fazit: Gute Beratung spart bares Geld
Die Frage, ob Neuwert oder Zeitwert bei der Entschädigung zugrunde gelegt wird, ist entscheidend für die Höhe Ihrer Versicherungsleistung. Als unabhängige Versicherungsmakler aus Aschaffenburg beraten wir Sie individuell und vergleichen für Sie die Tarife unterschiedlicher Anbieter. So stellen wir sicher, dass Sie im Schadenfall bestens abgesichert sind – ohne böse Überraschungen.
💬 Unser Tipp: Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verträge auf verschiedenste versteckte Klauseln prüfen.
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