Nutzwärmeschäden in der Hausratversicherung: Beispiel Grillbrand und aktuelle Rechtlage
von Tim Ruppert

Nutzwärmeschäden in der Hausratversicherung: Beispiel Grillbrand und aktuelle Rechtlage
Ein Schaden durch Feuer ist schnell passiert – gerade in den Sommermonaten, wenn der Grill häufiger zum Einsatz kommt. Doch was passiert, wenn der Grill selbst in Flammen aufgeht und dabei zerstört wird? Ist ein solcher Schaden durch die Hausratversicherung gedeckt?
Standard-Hausratversicherung: Der erste Brandherd ist oft ausgeschlossen
In den meisten Tarifen der klassischen Hausratversicherung gilt der Grundsatz: Versichert sind Brandschäden, die durch ein Feuer entstehen, das seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat. Der sogenannte „erste Brandherd“ – also die Sache, in der das Feuer entsteht (zum Beispiel ein Grill, eine Kaffeemaschine oder ein Bügeleisen) – ist in der Regel nicht mitversichert.
Das bedeutet: Brennt der Grill selbst ab, ohne dass weitere Schäden an Balkon oder Mobiliar entstehen, bleibt der Versicherungsnehmer häufig auf den Kosten sitzen.
Ammerländer Versicherung: Besondere Regelung im Tarif Excellent
Ein positives Beispiel ist die Ammerländer Versicherung mit ihrem Hausrat-Tarif Excellent. Hier heißt es ausdrücklich in den Bedingungen:
„Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme … ausgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.“
Damit wird der Ausschluss des ersten Brandherdes aufgehoben. Ein Grill, der in Flammen aufgeht, fällt also unter den Versicherungsschutz – ebenso wie andere Geräte, die Wärme oder Feuer erzeugen.
Streitfälle und Ablehnungen – worauf Verbraucher achten sollten
In der Praxis kommt es dennoch vor, dass Versicherer die Regulierung zunächst ablehnen und sich auf allgemeine Bedingungen berufen. In solchen Fällen lohnt es sich, die eigenen Tarifbedingungen genau zu prüfen. Besonders im Tarif Excellent der Ammerländer Versicherung ist eine Deckung auch für Nutzwärmeschäden klar vorgesehen.
💬 Unser Tipp:
Wer Wert auf umfassenden Schutz legt, sollte prüfen, ob die eigene Hausratversicherung Nutzwärmeschäden einschließt. Gerade bei Geräten wie Grill, Kaminofen oder Bügeleisen kann diese Zusatzleistung entscheidend sein.
Als Versicherungsmakler aus Aschaffenburg beraten wir Sie gerne individuell, prüfen bestehende Verträge und zeigen auf, welche Tarife im Leistungsfall wirklich zahlen. So sind Sie bestens abgesichert – auch dann, wenn der Grillabend einmal anders verläuft als geplant.
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