Vorabpauschale: Was ETF-Sparer jetzt über Steuern im Depot wissen sollten
von Robert Seus
Viele Anleger setzen bei ihrer Kapitalanlage auf ETFs und Fonds, sei es für den langfristigen Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge.
Doch gerade zu Jahresbeginn sorgt ein Thema regelmäßig für Überraschungen: die Vorabpauschale.
Dabei handelt es sich um eine steuerliche Belastung, die selbst dann anfällt, wenn du keine Fondsanteile verkauft und keine Ausschüttungen erhalten hast.
Warum das so ist, was das für dein Depot bedeutet und worauf du achten solltest, erfährst du hier.
1. Was ist die Vorabpauschale und warum gibt es sie?
Die Vorabpauschale wurde 2019 im Zuge der Investmentsteuerreform eingeführt. Ziel war es, Erträge aus Fonds und ETFs gleichmäßiger zu besteuern – unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet oder im Fonds wiederangelegt werden.
Konkret bedeutet das:
Auch bei thesaurierenden ETFs, die ihre Erträge automatisch reinvestieren, unterstellt der Gesetzgeber einen jährlichen Mindestgewinn. Dieser fiktive Ertrag wird besteuert, obwohl du tatsächlich keinen Geldeingang hattest.
Betroffen sind nahezu alle Anleger, die ETFs oder Fonds in ihrem Depot halten – egal, ob zur kurzfristigen Kapitalanlage oder zur langfristigen Altersvorsorge.
2. Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Berechnung der Vorabpauschale folgt einer gesetzlich festgelegten Systematik:
🔹Ausgangspunkt ist der sogenannte Basiszins, den die Deutsche Bundesbank jährlich festlegt.
🔹Davon werden 70 % als Basisertrag angesetzt.
🔹Auf diesen Betrag fällt die Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.
🔹Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs greift zusätzlich eine Teilfreistellung von 30 %, wodurch die Steuerlast reduziert wird.
Die tatsächlich zu versteuernde Vorabpauschale ist zudem auf die reale Wertsteigerung des Fonds im jeweiligen Jahr begrenzt. Hat ein ETF also keine positive Entwicklung, fällt auch keine Vorabpauschale an.
3. Wichtiger Hinweis: Vorabpauschale bei ETF-Sparplänen
Ein oft unterschätzter Punkt betrifft ETF-Sparpläne. Die steuerliche Berechnung der Vorabpauschale orientiert sich grundsätzlich an der Differenz zwischen dem Depotbestand zum 01.01. und dem Bestand zum 31.12. eines Jahres.
Bei einem Sparplan wird das Kapital jedoch nicht einmalig zu Jahresbeginn investiert, sondern Schritt für Schritt – meist monatlich – aufgebaut. In der Realität ist also nur ein Teil des Jahresendbestands über das gesamte Jahr hinweg investiert.
⚠️ Wichtig zu wissen:
Diese zeitlich gestaffelten Einzahlungen werden bei der Berechnung der Vorabpauschale nicht vollständig berücksichtigt. Die steuerliche Logik arbeitet mit pauschalen Annahmen und unterstellt vereinfacht einen höheren investierten Bestand, als tatsächlich über das Jahr vorhanden war.
Gerade bei gut laufenden ETFs kann das dazu führen, dass die Vorabpauschale höher ausfällt als erwartet, obwohl dein Sparplan erst nach und nach aufgebaut wurde. Das ist kein Fehler im Depot, sondern eine systembedingte Vereinfachung der steuerlichen Berechnung.
4. Typische Fehler im Depot vermeiden
Im Zusammenhang mit der Vorabpauschale treten immer wieder dieselben Probleme auf:
🔹Zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto: Die Steuer wird meist im Januar abgebucht. Reicht das Guthaben nicht aus, kann das Konto ins Minus rutschen.
🔹Kein oder falscher Freistellungsauftrag: Der Sparer-Pauschbetrag von aktuell 1.000 € pro Person kann die Steuer deutlich reduzieren oder sogar vollständig abdecken.
🔹Falsche Annahmen bei thesaurierenden ETFs: Auch ohne Ausschüttung kann eine Steuerbelastung entstehen.
Ein regelmäßiger Check deines Depots hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.
5. Bedeutung für Altersvorsorge und langfristige Kapitalanlage
Für die langfristige Altersvorsorge mit ETFs und Fonds ist die Vorabpauschale kein Ausschlusskriterium, aber ein wichtiger Planungsfaktor. Die gezahlten Steuern werden beim späteren Verkauf der Anteile angerechnet, dennoch kann die jährliche Belastung kurzfristig Liquidität binden.
Gerade bei größeren Depots oder langfristigen Sparplänen lohnt es sich, steuerliche Effekte von Anfang an in die Kapitalanlage-Strategie einzubeziehen.
Fazit:
Die Vorabpauschale betrifft nahezu jeden ETF-Sparer – auch bei Sparplänen.
Wer sein Depot, den Freistellungsauftrag und das Verrechnungskonto im Blick behält, kann unangenehme Überraschungen vermeiden.
Für eine durchdachte ETF-, Fonds- und Altersvorsorge-Strategie ist es sinnvoll, steuerliche Aspekte von Beginn an zu berücksichtigen.
Als Finanz- und Versicherungsmakler aus Aschaffenburg unterstützen wir dich gerne dabei, deine Kapitalanlage langfristig, steuerlich sinnvoll und zu deinen Zielen passend aufzustellen.
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