Betriebshaftpflicht: für Gewerbe, Selbständige und Freiberufler
Betriebshaftpflicht: für Gewerbe, Selbständige und Freiberufler
Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe
So unterschiedlich Bauvorhaben sein können, so unterschiedlich sind auch die Haftungsrisiken, die auf die am Bau beteiligten Personen zukommen können.
Wer benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für alle Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ein absolutes Muss.
Betriebshaftpflichtversicherung für Gewerbe, Handel oder Freiberufler
Da jedoch Gewerbetreibende, Handel oder Freiberufler den unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt sind, muss deutlich mehr differenziert werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Handwerksbetrieb steht vor anderen Herausforderungen als ein Einzelhandelsbetrieb. Ein Physiotherapeut oder ein IT- Systemhaus mit Freelancer hat andere Haftpflichtrisiken als z.B. ein Dachdecker, Schreiner oder Gas- und Wasserinstallateur vom Baugewerbe.
Daher wird im Folgenden beispielhaft auf eine Berufsgruppe näher eingegangen und die Risiken und Versicherungslösungen individuell durchleuchtet.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.).
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche oder auch Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Bei der Erstattung berechtigter Ansprüche ist die Zeitwertentschädigung nach §249 BGB zu beachten.
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen. Darüber hinaus gibt es weitere, auf das Unternehmen abgestimmte Absicherungsmöglichkeiten.
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