Rechtsschutzversicherung: für Privat, Berufs- und Verkehrsrecht

Rechtsschutzversicherung: für Privat, Berufs- und Verkehrsrecht

Die private Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar, also anders ausgedrückt, eine Prozesskostenversicherung. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten.

Rechtsschutzversicherung KFZ bei Hock & Seus Finanz- und Versicherungsmakler in Aschaffenburg

Welche Leistungsarten gibt es in der Rechtsschutzversicherung?

Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Kostendeckung gibt es für Mietrecht, alles rund ums KFZ oder auch für Arbeitsrecht. Beim Einschluss eines Zusatzbausteines tritt auch die Rechtsschutzversicherung für strafrechtliche Probleme ein,  z. B. wenn der Staatsanwalt bei einem Verbrechen oder Vergehen in Erscheinung tritt. Viele Anbieter haben auch eine kostenfreie Beratungshotline, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet, dass ein vorhandenes Problem zu einem Rechtsstreit werden könnte.

Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Daher ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber / Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement (mit einem externen Dienstleister)
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Firmenvertragsrechtsschutz für bestimmte Arten und für bestimmte Berufsgruppen

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Welche Leistungen sind u. a. nicht versicherbar?

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
  • Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z.B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
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